Die Lohnforderungen der NS-Zwangsarbeiter
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    Vorwort


2/27

   

Von seiner Reise nach Jugoslawien berichtete der damalige deutsche Außenminister Willy Brandt in seinen “Begegnungen und Einsichten” folgende Episode:

“Als Tito das Thema der Wiedergutmachung (der Zwangsarbeiter) anschnitt, wies ich auf die juristischen und politischen Schwierigkeiten hin, die - auch im Zusammenhang mit dem Londoner Schuldenabkommen - für uns damit verbunden waren [...]. Ich mußte ihm auch sagen, unsere nachwachsende Generation bringe nur begrenztes Verständnis dafür auf, daß sie zusätzliche Verpflichtungen für die Sünden der Väter und Großväter auf sich nehmen solle [...].”

Eine ähnlich lautende Absage gab der Friedensnobelpreisträger wenig später auch der polnischen Regierung.

Mehr als zwanzig Jahre danach – der deutsche Wiedervereinigungsprozeß war im vollen Gange – wollte die CDU-FDP Bundesregierung der Forderung Polens nach einem Grenz- und Freundschaftsvertrag nur entgegenkommen, wenn die Nachbarn auf Reparationen und damit auch auf die Zwangsarbeiterentschädigung verzichten würden. Graf Lambsdorff hatte sich für die FDP am deutlichsten festgelegt. Erst auf Anregung der Regierung der USA ließ man diese kompromißlose Haltung fallen. Jetzt ist Graf Lambsdorff Leiter der Arbeitsgruppe der Bundesregierung geworden, die ein Konzept für eine Bundesstiftung für Zwangsarbeiter entwickeln soll.

Wir freuen uns, daß Graf Lambsdorff seinen damaligen Standpunkt aufgegeben und zu einer Haltung des Respekts vor den alt gewordenen NS-Opfern gefunden hat. Nicht die Honorarforderungen der amerikanischen Rechtsanwälte sind das wirkliche Problem, sondern mittlerweile jeder Tag und jede Woche einer weiteren Verzögerung. Die ehemaligen Zwangsarbeiter sind inzwischen an die achtzig Jahre alt. Die Firmen Diehl, Volkswagen und Siemens haben sich vor einem guten Jahr zu einer Initiative bewegen lassen, die vorbildlich ist. Nach diesem System hätte schon längst die gesamte deutsche Großindustrie einsteigen können. Eine traurige Erfahrung haben wir bei der Hilfe für die alten Leute machen müssen: Sie haben die Details häufig schon so weit vergessen, daß sie einen komplizierten Fragebogen zum Zwecke ihrer Identifizierung gar nicht mehr ausfüllen können. Andere Personen erleben durch die Konfrontation mit den jahrzehntelang verdrängten Erinnerungen erneute Retraumatisierungen, die ihnen die späte Freude an einer sogenannten humanitären Geste von deutscher Seite vergällen werden.

Der hier vorgelegte Entwurf eines Stiftungsgesetzes erlaubt eine schnelle Initiative auf der Grundlage eines Stufenmodells, damit nicht weiter hinter den Kulissen verhandelt und geplant werden muß. Mit dem Konzept ist die Mahnung verbunden, daß noch längeres Zuwarten von den Opfern als Zynismus verstanden wird, da ja die Zusagen der Großindustrie und des Bundeskanzlers nun schon fast ein Jahr her sind. Unverständlich ist deshalb die seit letztem Herbst so nachgiebige Haltung der deutschen Industrie vor den Drohungen amerikanischer Rechtsanwälte. Was wirklich zu befürchten stände, wenn der Bundestag ohne die Zustimmung amerikanischer Lobbyisten ein Stiftungsgesetz verhandeln und verabschieden würde, ist bisher der Öffentlichkeit nicht erklärt worden. Eine Diskussion im deutschen Bundestag und in der allgemeinen Öffentlichkeit braucht, wie Willy Brandt es seinerzeit annahm, heute niemand mehr zu scheuen. Die Hilfsbereitschaft und Gastfreundschaft der deutschen Bevölkerung für Opfer von Kriegen und Bürgerkriegen ist sprichwörtlich und im übrigen weltweit bekannt. Von daher apellieren wir auch, diese moralisch mehr als finanziell große Aufgabe nicht mehr diskret hinter verschlossenen Türen zu verhandeln, sonderen frank und frei in die Öffentlichkeit zu gehen. Die Hilfsbereitschaft Graf Lambsdorffs sollte für sich selbst Aufruf genug sein.

Bremen, 2. August 1999
Klaus, Freiherr von Münchhausen

 
   
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