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Von seiner Reise nach Jugoslawien
berichtete der damalige deutsche Außenminister Willy Brandt
in seinen Begegnungen und Einsichten folgende Episode:
Als Tito das
Thema der Wiedergutmachung (der Zwangsarbeiter) anschnitt, wies
ich auf die juristischen und politischen Schwierigkeiten hin, die
- auch im Zusammenhang mit dem Londoner Schuldenabkommen - für
uns damit verbunden waren [...]. Ich mußte ihm auch sagen,
unsere nachwachsende Generation bringe nur begrenztes Verständnis
dafür auf, daß sie zusätzliche Verpflichtungen für
die Sünden der Väter und Großväter auf sich
nehmen solle [...].
Eine ähnlich lautende
Absage gab der Friedensnobelpreisträger wenig später auch
der polnischen Regierung.
Mehr als zwanzig Jahre
danach der deutsche Wiedervereinigungsprozeß war im
vollen Gange wollte die CDU-FDP Bundesregierung der Forderung
Polens nach einem Grenz- und Freundschaftsvertrag nur entgegenkommen,
wenn die Nachbarn auf Reparationen und damit auch auf die Zwangsarbeiterentschädigung
verzichten würden. Graf Lambsdorff hatte sich für die
FDP am deutlichsten festgelegt. Erst auf Anregung der Regierung
der USA ließ man diese kompromißlose Haltung fallen.
Jetzt ist Graf Lambsdorff Leiter der Arbeitsgruppe der Bundesregierung
geworden, die ein Konzept für eine Bundesstiftung für
Zwangsarbeiter entwickeln soll.
Wir freuen uns, daß
Graf Lambsdorff seinen damaligen Standpunkt aufgegeben und zu einer
Haltung des Respekts vor den alt gewordenen NS-Opfern gefunden hat.
Nicht die Honorarforderungen der amerikanischen Rechtsanwälte
sind das wirkliche Problem, sondern mittlerweile jeder Tag und jede
Woche einer weiteren Verzögerung. Die ehemaligen Zwangsarbeiter
sind inzwischen an die achtzig Jahre alt. Die Firmen Diehl, Volkswagen
und Siemens haben sich vor einem guten Jahr zu einer Initiative
bewegen lassen, die vorbildlich ist. Nach diesem System hätte
schon längst die gesamte deutsche Großindustrie einsteigen
können. Eine traurige Erfahrung haben wir bei der Hilfe für
die alten Leute machen müssen: Sie haben die Details häufig
schon so weit vergessen, daß sie einen komplizierten Fragebogen
zum Zwecke ihrer Identifizierung gar nicht mehr ausfüllen können.
Andere Personen erleben durch die Konfrontation mit den jahrzehntelang
verdrängten Erinnerungen erneute Retraumatisierungen, die ihnen
die späte Freude an einer sogenannten humanitären Geste
von deutscher Seite vergällen werden.
Der hier vorgelegte
Entwurf eines Stiftungsgesetzes erlaubt eine schnelle Initiative
auf der Grundlage eines Stufenmodells, damit nicht weiter hinter
den Kulissen verhandelt und geplant werden muß. Mit dem Konzept
ist die Mahnung verbunden, daß noch längeres Zuwarten
von den Opfern als Zynismus verstanden wird, da ja die Zusagen der
Großindustrie und des Bundeskanzlers nun schon fast ein Jahr
her sind. Unverständlich ist deshalb die seit letztem Herbst
so nachgiebige Haltung der deutschen Industrie vor den Drohungen
amerikanischer Rechtsanwälte. Was wirklich zu befürchten
stände, wenn der Bundestag ohne die Zustimmung amerikanischer
Lobbyisten ein Stiftungsgesetz verhandeln und verabschieden würde,
ist bisher der Öffentlichkeit nicht erklärt worden. Eine
Diskussion im deutschen Bundestag und in der allgemeinen Öffentlichkeit
braucht, wie Willy Brandt es seinerzeit annahm, heute niemand mehr
zu scheuen. Die Hilfsbereitschaft und Gastfreundschaft der deutschen
Bevölkerung für Opfer von Kriegen und Bürgerkriegen
ist sprichwörtlich und im übrigen weltweit bekannt. Von
daher apellieren wir auch, diese moralisch mehr als finanziell große
Aufgabe nicht mehr diskret hinter verschlossenen Türen zu verhandeln,
sonderen frank und frei in die Öffentlichkeit zu gehen. Die
Hilfsbereitschaft Graf Lambsdorffs sollte für sich selbst Aufruf
genug sein.
Bremen, 2. August 1999
Klaus, Freiherr von Münchhausen
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