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Artikel
5 Antisklavereiakte (Übereinkommen über die Sklaverei vom 25.09.1926) |
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Die hohen Vertragsschließenden
Teile erkennen an, daß die Anwendung der Zwangsarbeit oder
der Arbeitspflicht ernste Folgen haben kann, und verpflichten sich,
jeder für die seiner Staatlichkeit, seiner Gerichtsbarkeit,
seinem Schutze, seiner Oberherrlichkeit oder seiner Vormundschaft
unterstellten Gebiete, durch zweckmäßige Maßnahmen
zu verhüten, daß die Zwangsarbeit oder Arbeitspflicht
der Sklaverei ähnliche Verhältnisse herbeiführt.
Es besteht Einverständnis
darüber:
1. Daß vorbehaltlich der nachstehend in Ziffer 2 enthaltenen
Übergangsbestimmungen Zwangsarbeit oder Arbeitspflicht nur
zu öffentlichen Zwecken verlangt werden kann,
2. daß die hohen Vertragsschließenden Teile in Gebieten,
wo Zwangsarbeit oder Arbeitspflicht zu anderen als zu öffentlichen
Zwecken noch besteht, sich bemühen werden, dieser Übung
in zunehmendem Maße und so rasch als möglich ein Ende
zu machen, und daß diese Zwangsarbeit oder Arbeitspflicht,
solange sie noch besteht, nur ausnahmsweise gegen eine angemessene
Entschädigung und unter der Bedingung Anwendung finden wird,
daß kein Wechsel des gewöhnlichen Wohnsitzes verlangt
werden darf,
3. daß in jedem Falle die Zentralbehörden der betreffenden
Gebiete die Verantwortung für die Anwendung der Zwangsarbeit
oder der Arbeitspflicht tragen sollen.
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§
234 StGB (1945 geltende Fassung) |
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Wer sich eines Menschen
durch List, Drohung oder Gewalt bemächtigt, um ihn in hilfloser
Lage auszusetzen oder in Sklaverei, Leibeigenschaft oder in auswärtige
Kriegs- oder Schiffsdienste zu bringen, wird wegen Menschenraubes
mit Zuchthaus bestraft.
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§
8 Absatz 1 Bundesentschädi- gungsgesetz (BEG) |
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Ansprüche
gegen das Deutsche Reich, die Bundesrepublik Deutschland und die deutschen
Länder können unbeschadet der in § 5 genannten und der durch § 228
Abs. 2 aufrechterhaltenen Vorschriften nur nach diesem Gesetz geltend
gemacht werden, wenn sie darauf beruhen, daß durch Maßnahmen, die
aus den Verfolgungsgründen des § 1 getroffen worden sind, Schaden
entstanden ist.
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