Die Lohnforderungen der NS-Zwangsarbeiter
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Unser Vorschlag – Das Stufenmodell
 

 
  Stufenmodell   Um die Gefahr zu begrenzen, daß ehemalige Zwangsarbeiter verstorben sind, bevor die gesetzlichen Voraussetzungen für ihre Entschädigung existieren, und deutsche Firmen und die Opfer vor unkalkulierbaren Sammelklagen geschützt werden, ist folgendes Stufenmodell sinnvoll.
 
 
  Unselbständige Stiftung sofort   Als erste Stufe sollte kurzfristig eine unselbständige Stiftung gegründet werden, die bereits mit den notwendigen Vorarbeiten beginnt.
 
 
  Stiftung des öffentlichen Rechts in Kürze   Währenddessen könnten bereits die Vorbereitungen für die zweite Stufe, nämlich die Gründung einer rechtsfähigen Stiftung des öffentlichen Rechts, beginnen.
 
 
  Viel Pragmatismus und Fachwissen erforderlich   Um einer solchen Stiftung zum Erfolg zu verhelfen, ist sehr viel Pragmatismus und Fachwissen erforderlich. Es gilt, die Anspruchsberechtigten von denjenigen zu unterscheiden, die Ansprüche erschleichen möchten. Dazu wird man das Profil der Firmen erstellen und mit den Angaben der Anspruchsteller abgleichen müssen. Auch wird man deren Glaubwürdigkeit überprüfen müssen, etwa indem die Anspruchsteller nach Namen von Mithäftlingen, Vorgesetzten, nach der Art der Arbeit usw. gefragt werden. Mit der Prüfung der Anträge wird sich eine Fachkommission beschäftigen müssen, in der Historiker, Geographen, Ethnologen, Juristen und Fachleute aus der Industrie mitarbeiten.
 
 
  Entscheiden zugunsten der Zwangsarbeiter   Im Zweifel sollte die Entscheidung schnell und unbürokratisch zugunsten der ehemaligen Zwangsarbeiter ergehen, um den Berechtigten schnelle Hilfe zukommen zu lassen.
 
 
   
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