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Unser Vorschlag
Das Stufenmodell
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Stufenmodell |
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Um
die Gefahr zu begrenzen, daß ehemalige Zwangsarbeiter verstorben
sind, bevor die gesetzlichen Voraussetzungen für ihre Entschädigung
existieren, und deutsche Firmen und die Opfer vor unkalkulierbaren
Sammelklagen geschützt werden, ist folgendes Stufenmodell sinnvoll.
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Unselbständige
Stiftung sofort |
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Als
erste Stufe sollte kurzfristig eine unselbständige Stiftung gegründet
werden, die bereits mit den notwendigen Vorarbeiten beginnt.
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Stiftung
des öffentlichen Rechts in Kürze |
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Währenddessen
könnten bereits die Vorbereitungen für die zweite Stufe, nämlich die
Gründung einer rechtsfähigen Stiftung des öffentlichen Rechts, beginnen.
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Viel
Pragmatismus und Fachwissen erforderlich |
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Um
einer solchen Stiftung zum Erfolg zu verhelfen, ist sehr viel Pragmatismus
und Fachwissen erforderlich. Es gilt, die Anspruchsberechtigten von
denjenigen zu unterscheiden, die Ansprüche erschleichen möchten. Dazu
wird man das Profil der Firmen erstellen und mit den Angaben der Anspruchsteller
abgleichen müssen. Auch wird man deren Glaubwürdigkeit überprüfen
müssen, etwa indem die Anspruchsteller nach Namen von Mithäftlingen,
Vorgesetzten, nach der Art der Arbeit usw. gefragt werden. Mit der
Prüfung der Anträge wird sich eine Fachkommission beschäftigen müssen,
in der Historiker, Geographen, Ethnologen, Juristen und Fachleute
aus der Industrie mitarbeiten.
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Entscheiden
zugunsten der Zwangsarbeiter |
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Im
Zweifel sollte die Entscheidung schnell und unbürokratisch zugunsten
der ehemaligen Zwangsarbeiter ergehen, um den Berechtigten schnelle
Hilfe zukommen zu lassen.
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