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Stiftungsmodelle
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1/2 |
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Entschädigung
für alle Zwangsarbeiter |
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Die Bemühungen
bzw. Leistungen dieser Firmen sind anerkennens- und ehrenwert, jedoch
zur Lösung des gesamten Problems letztlich ungeeignet. Ziel
muß es sein, all den Menschen eine Entschädigung für
geleistete Zwangsarbeit zukommen zu lassen, die während des
Zweiten Weltkrieges für deutsche Firmen, in der Landwirtschaft,
für Einrichtungen des Reichs (zum Beispiel Organisation Todt
oder Reichsbahn) oder für Städte und Gemeinden zwangsweise
arbeiten mußten, ohne dafür eine Vergütung erhalten
zu haben.
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Alle
müssen sich an der Lösung beteiligen |
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Wenn das erreicht werden
soll, muß der Kreis der an einer Lösung Beteiligten über die genannten
Firmen hinaus auf die Industrie insgesamt erweitert werden. Es müßten
sich auch die Bundesrepublik, die Länder und die Kommunen beteiligen.
Von allein finden sich die Betroffenen jedoch nicht zusammen. Die
politischen und wirtschaftlichen Entscheidungsträger müssen dafür
sorgen, daß eine Lösung noch zu Lebzeiten der Zwangsarbeiter gefunden
wird.
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Drei
Lösungs- möglichkeiten |
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Es gibt unterschiedliche
rechtliche Möglichkeiten, um Gelder für die ehemaligen Zwangsarbeiter
zeitnah und gerecht zu verteilen.
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Unselbständige
Stiftung |
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Am einfachsten ist die
Errichtung einer unselbständigen Stiftung, wie sie die genannten
Firmen gewählt haben.
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Vorteile |
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Die
Gründung, der Stiftungszweck, die Art und Weise der Mittelverwendung
und die Rechnungslegung und Kontrolle werden allein von den Stiftern
bestimmt. Es gibt kein staatliches Genehmigungsverfahren und auch
keine staatliche Stiftungsaufsicht. Das heißt nicht, daß eine unselbständige
Stiftung im rechtsfreien Raum operierte, sondern nur, daß sie sich
die erforderlichen Regeln selbst geben kann. Dadurch ist eine unselbständige
Stiftung flexibel, schnell und kostengünstig, wenn auch ohne Rechtspersönlichkeit.
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Nachteile |
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Ihre
Nachteile bestehen darin, daß die Begünstigten keinen Rechtsanspruch
auf Leistung haben. Die Einrichtung einer solchen Stiftung bewahrt
die Stifter nicht davor, von einzelnen ehemaligen Zwangsarbeitern
individuell in Anspruch genommen zu werden, weil es im Rahmen der
Stiftung nicht möglich ist, deren Ansprüche zum Erlöschen zu bringen.
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