Die Lohnforderungen der NS-Zwangsarbeiter
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Lohn für die NS-Zwangsarbeiter.
 

 
   

Während des 2. Weltkrieges sind Bürgerinnen und Bürger der von Deutschland besetzten Länder - vor allem solche aus Osteuropa - in großer Zahl dazu gezwungen worden, in deutschen Firmen ohne oder nur mit geringer Bezahlung und meist unter bedrückenden und erniedrigenden Lebensverhältnissen zu arbeiten. Die aus der Sowjetunion stammenden Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter waren überdies nach ihrer Rückkehr dem unberechtigten Verdacht der Kollaboration und neuen Verfolgungen ausgesetzt. Eine Reihe von Initiativen, darunter auch die Vereinigung »Gegen Vergessen - Für Demokratie«, sind seit längerer Zeit dafür eingetreten, diesen Frauen und Männern, deren Zahl sich ständig verringert, eine Entschädigung zukommen zu lassen. Auch im Bundestag sind von seiten der damaligen Opposition dazu Anträge gestellt und von einer fraktionsübergreifenden Mehrheit entsprechende Aufforderungen an die betroffenen Unternehmen gerichtet worden.
 

 
   

Die Unternehmen haben sich diesen Forderungen gegenüber lange ablehnend verhalten. Erst unter dem wachsenden Druck von Klagen und öffentlichen Äußerungen - insbesondere in den USA - hat ein Umdenken begonnen, das bei einigen Firmen auch zu konkreten Schritten geführt hat. Erfreulicherweise hat sich auch die neue Bundesregierung des Themas angenommen. Nunmehr gilt es im Interesse der Menschen, die seit über 50 Jahren eine Anerkennung des ihnen widerfahrenen Unrechts erwarten, möglichst rasch zu einer umfassenden und praktikablen Lösung zu gelangen.
 

 
   

Die vorliegende Broschüre schildert die Leidensgeschichte der Opfer und die bisherige Entwicklung der Problematik. Dankenswerterweise enthält sie auch Vorschläge dafür, was jetzt konkret geschehen sollte. Ich wünsche ihr deshalb eine weite Verbreitung und insbesondere die Aufmerksamkeit all derer, die jetzt Entscheidungen zu treffen haben.
 

 
    Bonn, Anfang Februar 1999
 
Dr. Hans-Jochen Vogel
Vorsitzender »Gegen Vergessen - Für Demokratie«
 
 
   
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