| Wir bieten
Ihnen - ohne Anspruch auf Vollständigkeit und ohne Gewähr für
die Richtigkeit - Informationen zu den Lohnforderungen der Zwangsarbeiter
der Hitler-Diktatur. Zur Einführung in das Thema empfehlen wir das
Kapitel »Der Sachverhalt«.
Im Kapitel »Die Dokumentation« berichten wir über Art und Umfang des Zwangsarbeitereinsatzes. Autobiographische Berichte und Auszüge aus den Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozessen ergänzen den Komplex ebenso wie beispielhafte Dokumente über die "Judenaktion Ungarn" und die an den Kriegsverbrechen beteiligte Ordnungspolizei. Wir dokumentieren die zwei Gerichtsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Karlsruhe vom 2. Juli 1996 und das Grundsatzurteil gegen die IG Farben i.L. vor dem Landgericht Frankfurt vom 10. Juni 1953. Einige Firmen, darunter Diehl/Nürnberg, Volkswagen und Siemens, bezahlen ihre früheren Zwangsarbeiter aus firmeneigenen Stiftungen. Am Beispiel Volkswagen zeigen wir anhand ausführlicher Korrespondenz und von Presseberichten, wie der Konzern zum Einlenken gezwungen wurde. Nachdem der VW-Konzern unter dem Druck der Klageandrohung vor den Zwangsarbeitern einlenkte, nahm daraufhin der damalige niedersächsische Ministerpräsident Schröder am 16. Juni 1998 die Zwangsarbeiterentschädigung in sein politisches Programm als Kanzlerkandidat der SPD auf. (Die Bundesländer Niedersachsen das selbst mit 20%beteiligt ist Hambug, Nordrhein-Westfalen und Bremen sowie die IG Metall halten zusammen fast 50% der Anteile am VW-Konzern.) Gegen einige Firmen werden zum Schutz vor drohender Verjährung gegenwärtig Einzelklagen vor deutschen Gerichten vorbereitet. Das Kapitel »Die Bundesstiftung« wird im Juni präsentiert. Im Gästebuch können Sie uns Kritik und Anregungen übermitteln.
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