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1990 wurde zum ersten
Mal die Bundesrepublik Deutschland von Zwangsarbeiterinnen verklagt
(OLG Bremen). Es handelt sich um Zwangsarbeiterinnen, die beim Bremer
Bausenat eingesetzt waren. Es folgte ein zweiter und bisher letzter
Prozess gegen die Bundesrepublik 1992 vor dem LG Bonn. Diese Zwangsarbeitergruppe
arbeitete in der Munitionsfabrik Weichsel-Metall-Union in Auschwitz.
Beide Landgerichte mußten
das Bundesverfassungsgericht zur Klärung völkerrechtlicher Probleme
befragen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erklärte im
Juli 1996, es sei zulässig, daß Ausländer in Deutschland die
Bundesrepublik zur Zahlung von Zwangsarbeiterlöhnen verklagen.
Am 10. Juni 1953 wurde
die IG Farben vor dem Landgericht Frankfurt zur Zahlung von Zwangsarbeiterlöhnen
verklagt.
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