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Der Prozeß
vor dem BGH Karlsruhe
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Als uns bekannt wurde,
daß das Unternehmen seinen Firmensitz ins Ausland verlegen
wollte, verklagten wir im Landgericht Bonn die Bundesrepublik Deutschland
als Rechtsnachfolgerin des Deutschen Reiches. Das Deutsche Reich
hat während des Zweiten Weltkriegs außerordentlich vom
Zwangsarbeitereinsatz profitiert. Die SS erhielt von den Firmen,
welche Zwangsarbeiter einsetzten, eine »Leihgebühr«
von drei bis sechs Reichsmark.
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Erst
mußte im Juni 1996 das Bundesverfassungsgericht einige Entscheidungen
treffen, bevor im Winter 1997 das Landgericht Bonn ein Urteil fällen
konnte. Das Gericht verurteilte in nur einem von 22 Fällen die
Bundesrepublik zur Zahlung des Lohnes. Dieses war das erste Mal, daß
die Bundesrepublik zu Zahlung von Lohn an eine Zwangsarbeiterin verurteilt
wurde.
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Das
Oberlandesgericht Köln hob dieses Urteil im Berufungsverfahren
auf. Es erklärte, daß grundsätzlich ein Lohnanspruch
gegen deutsche Firmen und die Bundesrepublik bestehe. Ein deutsches
Gericht könne jedoch die Bundesrepublik nicht zu Lohnzahlungen
verurteilen, da es Aufgabe des Deutschen Bundestags sei, die Sache
gesetzlich zu regeln.
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Deshalb liegt der Fall jetzt im Revisionsvefahren beim Bundesgerichtshof
in Karlsruhe. Ob der Bundesgerichtshof diese Revision anerkennt und
das weitere Verfahren zuläßt, wird voraussichtlich nicht
vor März/April 2000 entschieden werden.
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