Die Lohnforderungen der NS-Zwangsarbeiter
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    Der Prozeß vor dem BGH Karlsruhe

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Als uns bekannt wurde, daß das Unternehmen seinen Firmensitz ins Ausland verlegen wollte, verklagten wir im Landgericht Bonn die Bundesrepublik Deutschland als Rechtsnachfolgerin des Deutschen Reiches. Das Deutsche Reich hat während des Zweiten Weltkriegs außerordentlich vom Zwangsarbeitereinsatz profitiert. Die SS erhielt von den Firmen, welche Zwangsarbeiter einsetzten, eine »Leihgebühr« von drei bis sechs Reichsmark.
 

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  Erst mußte im Juni 1996 das Bundesverfassungsgericht einige Entscheidungen treffen, bevor im Winter 1997 das Landgericht Bonn ein Urteil fällen konnte. Das Gericht verurteilte in nur einem von 22 Fällen die Bundesrepublik zur Zahlung des Lohnes. Dieses war das erste Mal, daß die Bundesrepublik zu Zahlung von Lohn an eine Zwangsarbeiterin verurteilt wurde.
 
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  Das Oberlandesgericht Köln hob dieses Urteil im Berufungsverfahren auf. Es erklärte, daß grundsätzlich ein Lohnanspruch gegen deutsche Firmen und die Bundesrepublik bestehe. Ein deutsches Gericht könne jedoch die Bundesrepublik nicht zu Lohnzahlungen verurteilen, da es Aufgabe des Deutschen Bundestags sei, die Sache gesetzlich zu regeln.
 
    Deshalb liegt der Fall jetzt im Revisionsvefahren beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Ob der Bundesgerichtshof diese Revision anerkennt und das weitere Verfahren zuläßt, wird voraussichtlich nicht vor März/April 2000 entschieden werden.
 
 
   
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