Die Lohnforderungen der NS-Zwangsarbeiter
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  06.07.2000
  über den überarbeiteten Entwurf des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung »Erinnerung, Verantwortung und Zukunft« der Bundesregierung wird im Bundestag abgestimmt.
 
 
  06.-09.06.2000
  Konferenz der internationalen Hilfs-Kooperative für die Entschädigung von Überlebenden der NS-Diktatur im Forum Hotel Berlin.
 
 
  22.03.2000
  Der neue Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung »Erinnerung, Verantwortung und Zukunft« der Bundesregierung liegt vor.
 
 
  16.12.1999
  Stellvertretend für Dr. Hans Jochen Vogel dementiert der »Verein Gegen Vergessen Für Demokratie« die Mitarbeit des ehemaligen Bundesvorsitzenden der SPD am Alternativentwurf.
(Anlage Fax vom 16.12.)
 
 
  10.12.1999   Lesen Sie den Alternativentwurf, den in seinen Grundzügen mit Dr. Hans Jochen Vogel (Bundesjustizminister a.D. und ehemaliger Bundesvorsitzender der SPD) mitentwickelt hat
 
 
  10.12.1999  

Lesen Sie hier den 1. Entwurf eines Gesetzes der Bundesregierung zur Errichtung einer Stiftung »Erinnerung, Verantwortung und Zukunft«, Stand 26.11.1999.
 

 
  10.12.1999   Eine komplette Liste der Lager und der Firmen, die Zwangsarbeiter wurde im Verlag 2001 als Buch veröffentlicht und ist im Internet online zu finden unter:
http://www.zweitausendeins.de/zwangsarbeit/
 
 
  17.11.1999   Laufende Prozesse von NS-ZwangsarbeiterInnen:

Gegen:
1. Robert Bosch GmbH, Landgericht Stuttgart
2. Porsche AG, Landgericht Stuttgart
3. Daimler Chrysler AG, Landgericht Stuttgart
4. BMW AG, Landgericht München
5. BMW AG, Landgericht München
6. Hochtief AG, Landgericht Essen
7. VARTA AG, Landgericht Hannover
8. Bundesrepublik Deutschland, Landgericht Bonn
 
 
  04.03.1999  

Presseerklärung

»Entschädigung für Zwangsarbeiter« - 04.03.1999

Die Opfer sagen: Schröders Fonds an unerfüllbare Bedingungen geknüpft - daher vorsorglich neue Klagen

Zwölf deutsche Unternehmen einigten sich in einem Gespräch mit Bundeskanzler Schröder am 16. Februar 1999 auf die Errichtung der »Stiftungsinitiative deutscher Unternehmen: Erinnerung, Verantwortung und Zukunft« zur Entschädigung von NS-Zwangsarbeitern. Die ersten Zahlungen sollen im September diesen Jahres erfolgen. Diese Stiftungsinitiative ist ein Schritt in die richtige Richtung. Die Unternehmen haben ihr Engagement jedoch an die Bedingung geknüpft, daß in Zukunft Sammelklagen vor US-Gerichten nicht mehr möglich sein dürfen. Der Bundeskanzler erklärte, daß er hierfür sorgen werde. Die US-Regierung hat zwischenzeitlich mitgeteilt, daß sie ein Abkommen, welches Sammelklagen verhindert, nicht abschließen wird. Damit steht fest, daß die Bedingung der Industrie nicht erfüllbar ist und der Fonds scheitern wird. Am 13. Mai 1999 verjähren voraussichtlich die letzten möglichen Ansprüche von Zwangsarbeitern. Aus diesem Grund werden zunächst zehn Zwangsarbeiter weitere Klagen einreichen. Industrie und Politik müssen ihre Fehler jetzt erkennen und schnell Abhilfe schaffen. Die Opfer fordern, daß umgehend ein Soforthilfefonds für alle NS-Zwangsarbeiter gegründet wird, um schnelle und unbürokratische Entschädigung zu leisten. Ein Zwei-Klassen-System der Entschädigung, das die Zwangsarbeiter aus Osteuropa vergißt, darf es nicht geben. Nur so haben die Opfer einen wirklichen Anreiz, von Klagen gegen die Industrie Abstand zu nehmen.
 

 
  Juni 1998
Mitte Juni 1998 sagte der Ministerpräsident des Landes Niedersachsen und Kanzler-Kandidat der SPD, Gerhard Schröder, dem Bevollmächtigten von Münchhausen in einem persönlichen Brief zu, daß die VW-Zwangsarbeiter sofort entschädigt werden sollen und er im Falle einer Kanzlerschaft die Zwangsarbeiter durch eine gesetzliche Regelung entschädigen lassen werde. Ende Juni 1998 fand auf Einladung von Ministerpräsident Schröder ein Gespräch in der niedersächsischen Staatskanzlei statt. Eingeladen waren Herr Ignatz Bubis, seinerzeitiger Vositzender des Zentralrates der Juden in Deutschland und Vizepräsident der Jewis Claims Conference und der Bevollmächtigte von Münchhausen. Die Ziele von Gerhard Schröder wurden erörtert und von Münchhausen gebeten, von seinen Prozeßplänen angesichts der Ziele des Kanzlerkandidaten Abstand zu nehmen. Von Münchhausen akzeptierte die Wünsche des Ministerpräsidenten und sagte Rechtsfrieden Ð also keine weiteren Klageerhebungen - zu. Herr Bubis begrüßte die Entwicklung ausdrücklich und sagte ihr seine Unterstützung zu.
 
 
  Februar 1998 Der Bevollmächtigte v. Münchhausen verhandelte auf Beschluß der Kooperative ab November 1997 mit der Firma Diehl/Nürnberg für ca. einhundertfünfzig jüdische Frauen aus Ungarn und Polen erfolgreich um eine Lohnzahlung. Die Zahlung erfolgt ab Februar 1998 individuell. Dies wurde zu einem weiteren Präzedenzfall in der Privatindustrie, der sich aus der neuen deutschen Rechtssprechung ergab.
 
 
  November 1997
Im November 1997 verurteilte das Landgericht Bonn in einem Präzedenzurteil erstmals in der deutschen Geschichte die Bundesrepublik Deutschland zur Lohnzahlung an eine der Klägerinnen. Einige der Klägerinnen wurden wegen anderer Leistungen aus dem Bundesentschädigunsgesetz abgewiesen.
 
 
  Juli 1996
  Im Juli 1996 gab das Bundesverfassungsgericht Karlsruhe der Klageseite Recht: Ausländer können individuell vor deutschen Gerichten ihre als Reparationsleistung zu verstehende - durch den aus dem Londoner Schuldenabkommen im Art. 5 her rührenden Fristaufschub bisher unerledigt gebliebene - Zwangsarbeiterentlohnung individuell einklagen. Sie sind nicht allein und ausschließlich auf bilaterale oder internationale Reparationsvereinbarungen angewiesen. Das Bundesverfassungsgericht eröffnete mit diesem am angelsächsischen Völkerrecht orientierten Präzedenzurteil die Debatte um die noch ausstehende Zwangsarbeiterentschädigung als individuelles, der Mediation nicht unterfallendes, Reparationsgut.
 
 
  1993 erklärten die Landgerichte Bremen und Bonn, daß sie den Zwangsarbeiterklagen dem Grunde nach statt geben würden. Wegen völkerrechtlicher Fragen wurden die Prozesse unterbrochen und das Bundesverfassungsgericht Karlsruhe nach Art. 100 GG angerufen
 
 
  1991
  wurde im Landgericht Bonn eine weitere Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht. Die Kläger/innen waren Zwangsarbeiter/innen bei der in Fröndenberg an der Ruhr ansässigen UNION-Fröndenberg, die im Kriege als Weichsel-UNION Munition im Industrie-Komplex-Auschwitz produzierte.
 
 
  1990
 

wurde namens einer Gruppe ehemals polnischer, ungarischer und rumänischer Zwangsarbeiterinnen, die in Auschwitz selektiert und durch die Bremer Stadtverwaltung für Bauarbeiten eingesetzt wurde, Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland im Landgericht Bremen eingereicht.

 
   
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