Die Lohnforderungen der NS-Zwangsarbeiter
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Stiftungsmodelle
 

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  Selbständige Stiftung   Eine weitere Möglichkeit ist die selbständige Stiftung des privaten Rechts, die eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt. Für sie gelten die §§ 80 - 88 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sowie das Stiftungsgesetz des Landes, in welchem die selbständige Stiftung des privaten Rechts ihren Sitz hat. Sämtliche Landesstiftungsgesetze sehen ein Genehmigungsverfahren vor.
 
  Vorteile   Auch wenn die Stiftung nach der Genehmigung eine selbständige juristische Person ist, unterliegt sie der laufenden Stiftungsaufsicht des Staates. Darin liegt zugleich der besondere Vorteil dieser Form, weil die Stiftungsaufsicht die Einhaltung der Gesetze und des Stiftungszwecks garantiert.
 
  Nachteile   Nachteilig ist das zeitaufwendige Genehmigungsverfahren sowie - wie bei der unselbständigen Stiftung - der Umstand, daß individuelle Ansprüche ehemaliger Zwangsarbeiter gegen die Firmen oder die Bundesrepublik und die Kommunen fortbestehen.
 
  Stiftung des öffentlichen Rechts   Durch die Schaffung einer rechtsfähigen Stiftung des öffentlichen Rechts läßt sich dieser Nachteil vermeiden. Dazu ist ein formelles Stiftungsgesetz erforderlich. Eine Stiftung des öffentlichen Rechts übt hoheitliche Befugnisse aus, weil sie Aufgaben wahrnimmt, die in den Funktionsbereich der öffentlichen Verwaltung fallen. Die Stiftung des öffentlichen Rechts unterliegt der Stiftungsaufsicht durch den Bund und der Rechnungsprüfung durch den Bundesrechnungshof. Die Bundesrepublik hat die Deutsche Ausgleichsbank in Bonn mit den Aufgaben des Stiftungsvorstandes für die bundesunmittelbaren Stiftungen betraut, die auch für weitere Aufgaben bereitstünde.
 
  Beispiele für Bundesstiftungen   Bisher gibt es nur wenige Stiftungen des Bundes. Zum Beispiel die Stiftung »Hilfswerk für behinderte Kinder«, bekannt als Contergan-Stiftung (1971) sowie die Stiftung »Humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen« (1995).
 
  Vorteile   Der Begünstigte hat, soweit er die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt, einen klagbaren Anspruch auf Leistung. Im Stiftungsgesetz muß der Rechtsweg klar geregelt werden. Das Stiftungsgesetz regelt die Ansprüche der Begünstigten und kann weitergehende individuelle Ansprüche der Begünstigten ausschließen. Ehemalige Zwangsarbeiter könnten dann ihre Ansprüche auf Vergütung für Zwangsarbeit nur gegen die Stiftung geltend machen, im Inland aber nicht mehr gegen die Firmen, die Bundesrepublik oder die Kommunen vorgehen.
 
  Nachteile   Die Nachteile der Stiftung des öffentlichen Rechts sind systembedingt. Stiftungen des Bundes erfordern zu ihrer Gründung ein Bundesgesetz. Eine Stiftung des öffentlichen Rechts benötigt gegenüber den anderen Rechtsformen eine wesentlich längere Entstehungszeit, denn bevor der Bundestag beraten und beschließen kann, muß ein Gesetzesentwurf erarbeitet werden.
 
   
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