Die Lohnforderungen der NS-Zwangsarbeiter
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Vorläufige Lösungen
 

 
  "Die Kasse ist zu"  

Die frühere Bundesregierung stand auf dem Standpunkt, daß die staatliche Wiedergutmachung durch das BEG-Schlußgesetz aus dem Jahr 1965 und die Erfüllung der sich daraus ergebenden Verpflichtungen abgeschlossen sei. »Die Kasse wird nicht wieder aufgemacht«, so der damalige Bundeskanzler Dr. Kohl.
 

 
  Humanitäre Lösungen der alten Bundesregierung  

Die Bundesrepublik hat 1991 aufgrund humanitärer Überlegungen einen einmaligen Beitrag in Höhe von 500 Mio. DM an die »Stiftung Deutsch-Polnische Aussöhnung« geleistet. Die Mittel sind für besonders geschädigte Opfer nationalsozialistischer Verfolgung bestimmt. Sie decken Vergütungsansprüche von Zwangsarbeitern nicht ab. 1993 stellte die Bundesrepublik nach einem gemeinsamen Notenwechsel der Russischen Föderation, der Ukraine und der Republik Belarus (Weißrußland) 1 Milliarde DM zur Verfügung, wovon Rußland und die Ukraine je 400 Millionen DM und Belarus 200 Millionen DM erhielten. Alle drei Länder gründeten nationale Stiftungen »Verständigung und Versöhnung«, die die Gelder vorrangig für humanitäre Hilfe an Menschen verwenden, die noch keinen Pfennig für die im Krieg erlittenen Leiden erhalten haben.
 

 
  Stiftung auf den Weg bringen  

Im Koalitionsvertrag der neuen Regierungsparteien ist vereinbart, daß eine Stiftung zur Lösung des Problems der Zwangsarbeitervergütung auf den Weg gebracht werden soll.
 

 
  Eigene Stiftung von Diehl, VW und Siemens  

Wenige deutsche Firmen, die während des Zweiten Weltkrieges Zwangsarbeiter beschäftigten, versuchen, das Problem der Vergütung »ihrer« Zwangsarbeiter durch Schaffung privater, unselbständiger Stiftungen zu lösen. Den Betroffenen soll durch schnelle Zahlungen geholfen werden. Bekannt sind die Stiftungen der Firma Diehl, des Volkswagenwerks und von Siemens. Die drei genannten Firmen haben bereits Beträge in die Stiftungen gezahlt oder die Voraussetzungen dafür geschaffen, die Anspruchsberechtigten zu ermitteln, um alsbald zahlen zu können. Diehl zahlt ca. 15.000,- DM als Höchstbetrag, die Volkswagenzwangsarbeiter fordern 20.000,- DM. Bisher hatte das Kuratorium der VW-Stiftung nur 10.000,- DM bewilligt. Die Firma Siemens will sich an der regionalen Landeswährung orientieren und hat einen Mindestbetrag von 10.000,- DM angesetzt, der bei Bedarf erhöht werden soll (Kaufkraftfaktor).
 

 
   
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