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"Die
Kasse ist zu" |
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Die frühere Bundesregierung
stand auf dem Standpunkt, daß die staatliche Wiedergutmachung
durch das BEG-Schlußgesetz aus dem Jahr 1965 und die Erfüllung
der sich daraus ergebenden Verpflichtungen abgeschlossen sei. »Die
Kasse wird nicht wieder aufgemacht«, so der damalige Bundeskanzler
Dr. Kohl.
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Humanitäre
Lösungen der alten Bundesregierung |
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Die Bundesrepublik hat
1991 aufgrund humanitärer Überlegungen einen einmaligen
Beitrag in Höhe von 500 Mio. DM an die »Stiftung Deutsch-Polnische
Aussöhnung« geleistet. Die Mittel sind für besonders
geschädigte Opfer nationalsozialistischer Verfolgung bestimmt.
Sie decken Vergütungsansprüche von Zwangsarbeitern nicht
ab. 1993 stellte die Bundesrepublik nach einem gemeinsamen Notenwechsel
der Russischen Föderation, der Ukraine und der Republik Belarus
(Weißrußland) 1 Milliarde DM zur Verfügung, wovon
Rußland und die Ukraine je 400 Millionen DM und Belarus 200
Millionen DM erhielten. Alle drei Länder gründeten nationale
Stiftungen »Verständigung und Versöhnung«,
die die Gelder vorrangig für humanitäre Hilfe an Menschen
verwenden, die noch keinen Pfennig für die im Krieg erlittenen
Leiden erhalten haben.
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Eigene
Stiftung von Diehl, VW und Siemens |
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Wenige deutsche Firmen,
die während des Zweiten Weltkrieges Zwangsarbeiter beschäftigten,
versuchen, das Problem der Vergütung »ihrer« Zwangsarbeiter
durch Schaffung privater, unselbständiger Stiftungen zu lösen.
Den Betroffenen soll durch schnelle Zahlungen geholfen werden. Bekannt
sind die Stiftungen der Firma Diehl, des Volkswagenwerks und von
Siemens. Die drei genannten Firmen haben bereits Beträge in
die Stiftungen gezahlt oder die Voraussetzungen dafür geschaffen,
die Anspruchsberechtigten zu ermitteln, um alsbald zahlen zu können.
Diehl zahlt ca. 15.000,- DM als Höchstbetrag, die Volkswagenzwangsarbeiter
fordern 20.000,- DM. Bisher hatte das Kuratorium der VW-Stiftung
nur 10.000,- DM bewilligt. Die Firma Siemens will sich an der regionalen
Landeswährung orientieren und hat einen Mindestbetrag von 10.000,-
DM angesetzt, der bei Bedarf erhöht werden soll (Kaufkraftfaktor).
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