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Bonner Prozeß - 21 Frauen und 1 Mann klagen |
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Vor dem Landgericht
Bonn begann im Jahre 1992 ein Prozeß von 21 Frauen und einem
Mann, die als Juden von den Nationalsozialisten verfolgt und in
das Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau verschleppt worden waren.
Dort mußten sie in der Zeit zwischen September 1943 und dem
Beginn des sogenannten Todesmarsches am 18. Januar 1945 für
die Firma Weichsel Metall-Union KG Artilleriezünder, Granaten
und Munition herstellen. Eine Vergütung für die geleistete
Zwangsarbeit wurde ihnen nicht gewährt.
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| Alle
bis auf eine erhielten BEG-Leistungen |
Die Klägerinnen und
der Kläger hatten im Zeitpunkt der Deportation die polnische oder
ungarische Staatsangehörigkeit und waren zwischen 14 und 25 Jahre
alt; eine Klägerin war Deutsche. Nach der Befreiung erwarben alle
bis auf die Deutsche eine andere Staatsangehörigkeit, überwiegend
die israelische. Alle Klägerinnen bis auf eine haben Leistungen
nach dem Bundesentschädigungsgesetz (BEG) erhalten bzw. erhalten
solche bis heute. Damit werden die erlittenen Körper-, Gesundheits-
und Freiheitsschäden abgegolten. Die eine Klägerin, die keinerlei
Entschädigungsleistungen erhalten hat, erfüllte die gesetzlichen
Voraussetzungen des BEG zu keiner Zeit; sie wird statt dessen durch
Zahlungen der Conference on Jewish Material Claims against Germany
(Claims Conference) unterstützt.
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