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Der Bonner Prozeß
 

 
Der Bonner Prozeß - 21 Frauen und 1 Mann klagen  

Vor dem Landgericht Bonn begann im Jahre 1992 ein Prozeß von 21 Frauen und einem Mann, die als Juden von den Nationalsozialisten verfolgt und in das Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau verschleppt worden waren. Dort mußten sie in der Zeit zwischen September 1943 und dem Beginn des sogenannten Todesmarsches am 18. Januar 1945 für die Firma Weichsel Metall-Union KG Artilleriezünder, Granaten und Munition herstellen. Eine Vergütung für die geleistete Zwangsarbeit wurde ihnen nicht gewährt.
 

Alle bis auf eine erhielten BEG-Leistungen

Die Klägerinnen und der Kläger hatten im Zeitpunkt der Deportation die polnische oder ungarische Staatsangehörigkeit und waren zwischen 14 und 25 Jahre alt; eine Klägerin war Deutsche. Nach der Befreiung erwarben alle bis auf die Deutsche eine andere Staatsangehörigkeit, überwiegend die israelische. Alle Klägerinnen bis auf eine haben Leistungen nach dem Bundesentschädigungsgesetz (BEG) erhalten bzw. erhalten solche bis heute. Damit werden die erlittenen Körper-, Gesundheits- und Freiheitsschäden abgegolten. Die eine Klägerin, die keinerlei Entschädigungsleistungen erhalten hat, erfüllte die gesetzlichen Voraussetzungen des BEG zu keiner Zeit; sie wird statt dessen durch Zahlungen der Conference on Jewish Material Claims against Germany (Claims Conference) unterstützt.
 

Schwerste Bedingungen

Der Arbeitsalltag der Klägerinnen und des Klägers des Bonner Verfahrens war typisch. Die Klägerinnen mußten an sieben Tagen der Woche ohne freien Tag oder Sonntag zwölf Stunden von 7 bis 19 oder von 19 bis 7 Uhr arbeiten. Nach der Hälfte der Arbeitszeit gab es eine Pause von 15 Minuten und eine Schüssel Wassersuppe für drei Frauen. Abends gab es ein Stück Brot und Ersatztee sowie zweimal in der Woche eine Extraration. Die Menschen wurden vier Stunden vor Arbeitsbeginn geweckt, mußten Appell stehen und wurden dann in Kolonnen ca. zwei Stunden bis zur vier Kilometer entfernten Munitionsfabrik geführt. Nach der 12-Stunden-Schicht trieben die SS-Wachmannschaften sie wieder in das Lager zurück. Dort wurden die Schwachen selektiert.
 

   
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