| Wende
durch 2+4-Vertrag |
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Der Abschluß des 2+4-Vertrags
am 12.09.1990 stellt einen entscheidenden Wendepunkt dar. Die Möglichkeit,
Forderungen aus dem Zweiten Weltkrieg gegen die Bundesrepublik Deutschland
geltend zu machen, war nicht länger gehemmt. Ehemalige Zwangsarbeiter
versuchen nun mit Aussicht auf Erfolg, ihre Ansprüche auf Vergütung
für die geleistete Zwangsarbeit gerichtlich durchzusetzen.
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