|
|
 |
 |
 |
 |
 |
      |
 |
 |
 |
 |
 |
 |

 |
| |
|
Sklaverei und Zwangsarbeit
im Dritten Reich
|
2/3 |
Lebens-
und Arbeits-
bedingungen |
|
Die Lebens- und Arbeitsbedingungen
waren abhängig von der Herkunft der Zwangsarbeiter. Fremdarbeiter
aus Polen und der Sowjetunion wurden als minderwertig angesehen
und mußten deshalb härteste körperliche Arbeit leisten. Sie waren
strengen Kontrollen, Erniedrigungen und schweren Strafen ausgesetzt.
An der Kleidung mußten sie Erkennungszeichen tragen, durften ihre
Unterkünfte nach der Arbeit nicht verlassen, keine öffentlichen
Verkehrsmittel benutzen, nicht an kulturellen Veranstaltungen teilnehmen
und keinerlei Kontakte zu Deutschen unterhalten. Fremdarbeiter aus
westlichen besetzten Ländern wie Frankreich und Belgien oder aus
verbündeten Ländern wie Italien verrichteten leichtere Arbeiten
und hatten persönliche Freiheiten.
|
| Juden
im besetzten Polen |
Juden im besetzten Polen
- Kinder ab 12 Jahren und Erwachsene bis zu ihrem 60. Lebensjahr
- wurden per Verordnung zur Zwangsarbeit herangezogen. Die Durchführung
der Zwangsarbeit lag in den Händen der SS. Die Zwangsarbeit wurde
im Ghetto, in besonderen Arbeitslagern außerhalb der Ghettos oder
in den KZ-Lagern verrichtet. Die Lebens- und Arbeitsbedingungen
waren auf die Vernichtung dieser Menschen ausgerichtet. Sie wurden
erniedrigt und geprügelt, bekamen beim Zwangsarbeits-einsatz keinen
Wohnraum zugewiesen, erhielten nicht einmal die Mindestrationen
an Nahrungsmitteln und mußten unter freiem Himmel schlafen.
|
| Juden
in der besetzten Sowjetunion |
Juden in der besetzten
Sowjetunion wurden, soweit man sie im rückwärtigen Gebiet nicht
sofort tötete, in Ghettos zusammengezogen. Die 15- bis 60jährigen
männlichen und die 16- bis 50jährigen weiblichen Juden unterlagen
einer Zwangsarbeitspflicht. Ziel war es, die Juden kurzfristig maximal
auszubeuten und anschließend zu ermorden, soweit sie den Arbeitseinsatz
überlebt hatten.
|
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
|