Die Lohnforderungen der NS-Zwangsarbeiter
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Sklaverei und Zwangsarbeit im Dritten Reich
 

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Lebens- und Arbeits-
bedingungen
 

Die Lebens- und Arbeitsbedingungen waren abhängig von der Herkunft der Zwangsarbeiter. Fremdarbeiter aus Polen und der Sowjetunion wurden als minderwertig angesehen und mußten deshalb härteste körperliche Arbeit leisten. Sie waren strengen Kontrollen, Erniedrigungen und schweren Strafen ausgesetzt. An der Kleidung mußten sie Erkennungszeichen tragen, durften ihre Unterkünfte nach der Arbeit nicht verlassen, keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzen, nicht an kulturellen Veranstaltungen teilnehmen und keinerlei Kontakte zu Deutschen unterhalten. Fremdarbeiter aus westlichen besetzten Ländern wie Frankreich und Belgien oder aus verbündeten Ländern wie Italien verrichteten leichtere Arbeiten und hatten persönliche Freiheiten.
 

Juden im besetzten Polen

Juden im besetzten Polen - Kinder ab 12 Jahren und Erwachsene bis zu ihrem 60. Lebensjahr - wurden per Verordnung zur Zwangsarbeit herangezogen. Die Durchführung der Zwangsarbeit lag in den Händen der SS. Die Zwangsarbeit wurde im Ghetto, in besonderen Arbeitslagern außerhalb der Ghettos oder in den KZ-Lagern verrichtet. Die Lebens- und Arbeitsbedingungen waren auf die Vernichtung dieser Menschen ausgerichtet. Sie wurden erniedrigt und geprügelt, bekamen beim Zwangsarbeits-einsatz keinen Wohnraum zugewiesen, erhielten nicht einmal die Mindestrationen an Nahrungsmitteln und mußten unter freiem Himmel schlafen.
 

Juden in der besetzten Sowjetunion

Juden in der besetzten Sowjetunion wurden, soweit man sie im rückwärtigen Gebiet nicht sofort tötete, in Ghettos zusammengezogen. Die 15- bis 60jährigen männlichen und die 16- bis 50jährigen weiblichen Juden unterlagen einer Zwangsarbeitspflicht. Ziel war es, die Juden kurzfristig maximal auszubeuten und anschließend zu ermorden, soweit sie den Arbeitseinsatz überlebt hatten.
 

   
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