Trotz dieser eindeutigen
Rechtslage hat das Deutsche Reich unter Bruch der innerstaatlichen
Regeln und des Völkerrechts die Zwangsarbeit und Sklaverei zur Aufrechterhaltung
der Kriegswirtschaft wieder eingeführt. Die Zwangsarbeit während
des Zweiten Weltkriegs war Ausbeutung der menschlichen Arbeitskraft
zur Befriedigung der Bedürfnisse der Rüstungsindustrie und Mittel
zur physischen Vernichtung der politisch und rassisch Verfolgten.
Zwangsarbeit
als "Notwendigkeit"
Die deutschen Siege
in der ersten Phase des Zweiten Weltkriegs und die folgende Besetzung
vieler Länder lieferten dem NS-Staat ein riesiges Reservoir an Arbeitskräften.
Zu deren Ausbeutung arbeiteten die für die Beschäftigungspolitik
verantwortlichen zentralen deutschen Stellen ein detailliertes Programm
aus. Der Plan sah eine rücksichtslose Rekrutierung von Arbeitskräften
aus Polen und den besetzten sowjetischen Gebieten vor. In den anderen
besetzten Ländern sollten weniger brutale Methoden angewendet werden.
Die Zwangsarbeiter sollten die Millionen von Deutschen ersetzen,
die zur Wehrmacht eingezogen worden waren und damit der eigenen
Bevölkerung Arbeitseinsätze per Notdienstverpflichtung ersparen.
Drei
Gruppen
Die Zwangsarbeiter werden
in drei Gruppen unterteilt:
Fremdarbeiter
Ausländische
Zivilarbeiter und Kriegsgefangene, im allgemeinen Sprachgebrauch
Fremdarbeiter
KZ-Häftlinge
Häftlinge der
Konzentrationslager
Jüdische
Zwangsarbeiter
Europäische Juden,
die in ihren Heimatländern oder nach der Deportation in Ghettos,
Zwangsarbeitslagern oder KZ-Außenlagern zwangsarbeiten mußten.