| Der
Anstoß für das Verbot |
Der Anstoß für das Verbot
der Sklaverei und des Menschenhandels kam nicht allein aus der französischen
Revolution, sondern entstammt vielmehr religiösen Kreisen aus England
und Nordamerika. Nach dem europäischen Sieg über Napoleon ergab
sich die Gelegenheit für eine erste internationale Vereinbarung.
Die Teilnehmerstaaten des Wiener Kongresses gaben am 8. Februar
1815 eine gemeinsame Erklärung zur Ächtung der Sklaverei ab. Zwischen
den Jahren 1807 und 1814 hatten bereits England, Frankreich, die
Niederlande und Portugal den Sklavenhandel offiziell verboten.
|
| Gesetze
gegen den Sklavenhandel |
Im Jahre 1843 folgte
der sogenannte Quintupel-Vertrag zwischen England, Frankreich, Rußland,
Österreich und Preußen. Er gab den Teilnehmerstaaten
Polizeirechte, so daß ihnen die Durchsuchung verdächtigter
Schiffe auf See erlaubt war. Der von arabischen Händlern Richtung
Asien betriebene Sklavenhandel wurde im Jahre 1885 von 15 Staaten
in der »Kongo-Akte« verboten. Noch weiter ging die »Brüsseler
General-Akte« von 1889, die zur Sperrung der Sklavenstraßen
verpflichtete. Kaiser Wilhelm II, König von Preußen,
unterzeichnete am 28. Juli 1895 das »Gesetz betreffend die
Bestrafung des Sklavenraubes und des Sklavenhandels« (RGBl. 1895,
S. 42f.). Das Gesetz drohte in schweren Fällen die Todesstrafe
und in leichteren Fällen Zuchthaus an. Nach dem Ende der Leibeigenschaft
war dies ein zweiter wichtiger Schritt innerdeutscher Rechtsgeschichte.
|