Die Lohnforderungen der NS-Zwangsarbeiter
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Der Menschenhandel  

Vom Beginn des transatlantischen Sklavenhandels im 16. Jahrhundert bis zu seinem Ende wurden in rund 350 Jahren 19 Millionen Schwarze aus Afrika über den Atlantik nach Nord- und Südamerika verkauft und verschifft. Weitere 9 Millionen kamen beim Transport ums Leben. Auch junge deutsche Männer waren Opfer des internationalen Menschenhandels. Im 18. Jahrhundert sind Hunderttausende von ihren Landesherren - vornehmlich aus Hessen und anderen kleinen Staaten - im sogenannten Soldatenhandel an die Niederlande und England zum Militäreinsatz in den Kolonien verkauft worden. Für die Jünglinge war dies ein faktisches Todesurteil. Besonders im amerikanischen Unabhängigkeitskrieg starben viele Deutsche als englische Soldaten. Erst mit der schrittweisen Aufhebung der Leibeigenschaft (Baaden 1783, Preußen 1807) wurde in Deutschland dem Menschenhandel der Boden entzogen.
 

Der Anstoß für das Verbot

Der Anstoß für das Verbot der Sklaverei und des Menschenhandels kam nicht allein aus der französischen Revolution, sondern entstammt vielmehr religiösen Kreisen aus England und Nordamerika. Nach dem europäischen Sieg über Napoleon ergab sich die Gelegenheit für eine erste internationale Vereinbarung. Die Teilnehmerstaaten des Wiener Kongresses gaben am 8. Februar 1815 eine gemeinsame Erklärung zur Ächtung der Sklaverei ab. Zwischen den Jahren 1807 und 1814 hatten bereits England, Frankreich, die Niederlande und Portugal den Sklavenhandel offiziell verboten.
 

Gesetze gegen den Sklavenhandel

Im Jahre 1843 folgte der sogenannte Quintupel-Vertrag zwischen England, Frankreich, Rußland, Österreich und Preußen. Er gab den Teilnehmerstaaten Polizeirechte, so daß ihnen die Durchsuchung verdächtigter Schiffe auf See erlaubt war. Der von arabischen Händlern Richtung Asien betriebene Sklavenhandel wurde im Jahre 1885 von 15 Staaten in der »Kongo-Akte« verboten. Noch weiter ging die »Brüsseler General-Akte« von 1889, die zur Sperrung der Sklavenstraßen verpflichtete. Kaiser Wilhelm II, König von Preußen, unterzeichnete am 28. Juli 1895 das »Gesetz betreffend die Bestrafung des Sklavenraubes und des Sklavenhandels« (RGBl. 1895, S. 42f.). Das Gesetz drohte in schweren Fällen die Todesstrafe und in leichteren Fällen Zuchthaus an. Nach dem Ende der Leibeigenschaft war dies ein zweiter wichtiger Schritt innerdeutscher Rechtsgeschichte.
 

   
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