Die Lohnforderungen der NS-Zwangsarbeiter
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Lohn für die NS-Zwangsarbeiter.
 

 
     

Seit 1990/91 klagen zwei Gruppen jüdischer Frauen gegen die Bundesrepublik Deutschland um ihren Sklavenlohn. Diesen alten Damen ist es zu verdanken, daß das Bundesverfassungsgericht, zwei Landgerichte und ein Oberlandesgericht die Lohnansprüche grundsätzlich anerkannten. Die Gerichte verwiesen aber auf die politische und juristische Verantwortung der Regierung und der Industrie.
 

 
   

Aus Sorge vor einer juristischen Niederlage vor einem deutschen Gericht lenkten mittlerweile die Firmen Diehl, Volkswagen und Siemens ein. Sie zahlen jetzt freiwillig an ihre ehemaligen Zwangsarbeiter und helfen auf diese Weise mit, der Bundesstiftung den Weg zu ebnen.
 

 
   

Diese Wende gegenüber den alt gewordenen Nazi-Opfern ist mithin weniger das Resultat jüdisch-amerikanischer Anwälte und Organisationen, sondern vorneweg erstritten sich einige überlebende Jüdinnen Schritt für Schritt ihr Recht in Deutschland. Es ist zu hoffen, daß der jetzt zuständige Bundesgerichtshof in Karlsruhe den Klägerinnen zum vollen Erfolg verhilft.
 

 
   

Diese Broschüre ist geschrieben im Respekt vor den Klägerinnen und als Dank für ihre Rolle als Pioniere im Völkerrecht.
 

 
    Tel Aviv, 11. Februar 1999
 
Klaus, Freiherr von Münchhausen
 
 
   
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