Mit einer Auswahl der
wichtigsten Gesetze zum Verbot der Zwangsarbeit dokumentieren wir,
daß Zwangsarbeit zu keinem Zeitpunkt vor oder während
des Zweiten Weltkriegs legal war.
Bereits von Kaiser Wilhelm
wird der Sklavenhandel unter Strafe gestellt. Dies ist nachzulesen
im Reichsgesetzblatt Nr. 22, welches unter anderem das »Gesetz,
betreffend die Bestrafung des Sklavenraubes und des Sklavenhandels.
Vom 28. Juli 1895.« zum Inhalt hat.
1895
Reichsgesetzblatt
1919
Reichsgesetzblatt
1921
Reichsgesetzblatt
1952
Bedeutsam ist in diesem Zusammenhang auch der Antrag der SPD-Fraktion
von 1949 betreffend der Entschädigung der Zwangsarbeiter.
1954
In
diesem Zusammenhang ist auch das Kriegsgefangenentschädigungsgesetz
von Bedeutung. Dieses Bundesgesetz regelt, daß sowohl deutsche
Militär- und Zivilpersonen als auch solche aus mit der Hitlerdiktatur
verbündeten Staaten für geleistete Zwangsarbeit und für
Freiheitsentzug - Kriegsgefangenschaft bei den Alliierten - entschädigt
werden.